Vereinbarung
Die Scheidungsvereinbarung ist der Dreh- und Angelpunkt jeder einvernehmlichen Scheidung. Bestenfalls gelingt sie ohne streitige Gerichtsverfahren. Wird ein streitiges Verfahren dennoch eingeleitet, erfolgt auch in diesem Verfahren in der Regel nach einiger Zeit eine Vereinbarung. Dann jedoch wurden schon weitere Kosten verursacht.
Eine Scheidungsvereinbarung regelt üblicherweise folgendes:
– Zustimmung zur Scheidung
– Dauer des Getrenntlebens
– Ehegatten- und Kindesunterhalt
– Umgangs- und Sorgerecht
– Nutzung der Ehewohnung
– Nutzungsvergütung (Miete) für die Ehewohnung
– Aufteilung der Immobilien
– Aufteilung des sonstigen Vermögens
– Verbleib des Hausrats
– Versorgungsausgleich (Rente)
– Zugewinnausgleich (Vermögen)
– Gesamtschuldnerausgleich (Schulden)
– Steuerliche Themen
– Rückabwicklung von Schenkungen
– Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern
– Kosten der Scheidung.
Die meisten Themen bedürfen der notariellen Beurkundung, weshalb in der Regel insgesamt notariell beurkundet wird.
Anstelle der notariellen Beurkundung kann die Vereinbarung zu Protokoll des Gerichts im Scheidungstermin erklärt werden. Werden Immobilien oder Anteile an Immobilien übertragen, scheidet diese Form des Abschlusses der Vereinbarung regelmäßig aus.
Zudem ist eine Vereinbarung vor Gericht nur möglich, wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind.
Nach Rechtskraft der Scheidung entfällt die Form der notariellen Beurkundung weitestgehend, sodass auch privatschriftliche Regelungen wirksam sein können.
Scheidungsvereinbarungen sind wesentlicher Bestandteil jeder einvernehmlichen Scheidung.
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