Bonus

Nahezu alle Einkünfte prägen den Unterhalt. Bei abhängig Beschäftigten ist es das Gehalt, bei Selbständigen der Gewinn, bei Vermietern die Miete und bei Anlegern der Ertrag.

Auch aus unregelmäßigen Einkünften, die Schwankungen unterliegen, ist Unterhalt zu zahlen.

Da es in der Regel um den künftigen Unterhalt geht, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage ein Unterhalt berechnet wird. Keiner kann in die Zukunft schauen.

Wie auch sonst im Leben bedient man sich der Vergangenheit, um die Zukunft vorauszusagen.

Man stellt auf das Einkommen der letzten 12 Monate, meistens jedoch auf das Einkommen des letzten abgeschlossenen Jahres, ab und geht davon aus, dass dieses Einkommen auch im folgenden Jahr erzielt werden wird.

Korrekturen in der Prognose nimmt man dann vor, wenn absehbare Veränderungen das zukünftige Einkommen mit Sicherheit beeinflussen werden (z.B. der trennungsbedingte Steuerklassenwechsel, der Eintritt in den Ruhestand o.ä.).

Das Vergangenheitseinkommen muss stabil und nachhaltig genug sein, um als Grundlage zu dienen. Wer beispielsweise im abgelaufenen Jahr vorübergehend Krankengeld bezogen hat, kann sich nicht auf die damit reduzierten Einkünfte als Grundlage des künftigen Unterhalts berufen.

Bonusleistungen, die regelmäßig zwischen März und Mai aufgrund der Vorjahresleistungen gewährt werden, können starken Schwankungen unterliegen.

Sind Bonusleistungen Bestandteil des Gehalts, empfiehlt es sich daher regelmäßig, auch die letzten zwei bis drei abgelaufenen Jahre zu betrachten.

Ein besonders hoher Bonus im zuletzt abgelaufenen Jahr kann dann als Ausreißer behandelt werden oder lässt sich durch einen Drei-Jahres-Schnitt glattbügeln.

Ist das Festgehalt schon sehr hoch und werden darüber hinaus auch noch jährliche Bonuszahlungen im hohen fünfstelligen Bereich gewährt, dürfte der Bonus bei der Unterhaltsberechnung völlig außen vor bleiben.

Der Unterhalt dient zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs. Bestandteile des Einkommens, die während des ehelichen Zusammenlebens nicht zum Verbrauch herangezogen wurden, bleiben auch beim Scheitern der Ehe außen vor.

Sehr hohe Bonuszahlungen, die einmal pro Jahr zufließen, dienen regelmäßig der Vermögensbildung und prägen den Unterhalt nicht, wenn das Festgehalt auch schon im oberen Bereich liegt.

Die Bewertung der Unterhaltsrelevanz von Bonuszahlungen hängt dabei jedoch stark von der Betrachtung des jeweiligen Gerichts ab.

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