Anwalt
Scheidung mit einem Anwalt bedeutet:
Ein Ehegatte beantragt die Scheidung bei Gericht mit seinem Anwalt.
Der andere Ehegatte ist im Verfahren anwaltlich nicht vertreten.
In der Summe genügt also ein Anwalt (einvernehmliche Scheidung).
Die Kosten kann man sich teilen.
Der Anwalt darf jedoch nicht beide Ehegatten gleichzeitig beraten und vertreten (z.B. OLG Düsseldorf Urteil vom 14.02.2023 24 U 125/21).
Das Gesetz verbietet dies ausdrücklich (Interessenkonflikt).
Wir dürfen daher nicht den Eindruck erwecken, dass wir beide beraten und vertreten.
Erlaubt sind jedoch Gespräche und Verhandlungen mit beiden Ehegatten.
Dabei stellen wir formal klar, wer unser Auftraggeber ist.
Der Auftraggeber bestimmt den Umfang unseres Auftrags.
So kann die erste Beratung zunächst mit dem Mandanten erfolgen.
Die zweite Sitzung kann zu dritt stattfinden (erste Alternative).
Wenn das gewünscht ist, kann auch schon die erste Beratung mit beiden Ehegatten stattfinden.
In diesem „offenen Setting“ beraten wir dann auch offen, also ggf. auch gegen den eigenen Mandanten (zweite Alternative).
Das Ziel ist eine notarielle Scheidungsvereinbarung mit anschließender einvernehmlicher Scheidung.
Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim.
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Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte
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