Hund

In der Tat gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung zu der Frage, wer nach der Trennung den Hund oder die Hunde behalten darf.

Teilweise findet man sogar gerichtliche Entscheidungen über den Umgang des anderen Ehegatten mit dem Hund.

Es ist zu unterscheiden zwischen der Trennungsphase und der Zeit nach Rechtskraft der Scheidung.

Während der Dauer des Getrenntlebens kann das Gericht eine vorläufige Nutzungsregelung aussprechen.

Entscheidend hierfür ist, welcher Ehegatte die größere Bindung zu dem Hund unterhält. Auch die Frage, bei welchem Ehegatten der Hund besser versorgt ist, kann relevant werden.

Ist die Ehe geschieden, kann das Gericht die endgültige Zuweisung des Hundes zugunsten eines Ehegatten regeln. Dabei wird dann auch die Eigentumsfrage geklärt.

In der Regel aber wird der Ehegatte den Hund nach Rechtskraft der Scheidung bei sich behalten dürfen, der ihn auch schon während der Trennungszeit betreute.

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