Hausrat

Das Gesetz vermutet, dass alle Sachen, die in der Ehe für die Familie angeschafft wurden, beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte gehören.

Persönliche Gegenstände eines Ehegatten also und Sachen, die vor der Hochzeit angeschafft wurden, gehören dem, der sie gekauft hat.

Leben die Ehegatten nur getrennt und sind noch nicht geschieden, kann jeder verlangen, dass ihm der andere bestimmte Gegenstände zur Nutzung überlässt.

Spätestens dann mit der Scheidung sollten die Ehegatten die Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse am gemeinsamen Hausrat endgültig regeln.

Geschieht das nicht, bleibt die Eigentumsvermutung für alle Zeit bestehen und kann ein Ehegatte auch lange Zeit nach der Scheidung keine Gegenstände verkaufen ohne den anderen vorher zu fragen.

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