Schwiegereltern
Schenken Eltern dem eigenen Kind und dessen Ehegatten (Schwiegerkind) Geld, kann dieses im Fall der Scheidung zurück gefordert werden.
In diesem Fall spricht man auch von Zuwendungen der Schwiegereltern.
Der häufigste Fall dieser Zuwendungen betrifft Geldgeschenke zur Hausfinanzierung, etwa zur Bereitstellung des Eigenkapitals bei der Baufinanzierung.
Heißt es in guten Zeiten noch „für Euch zum Haus“, erinnern sich Kind und Eltern bei einer Trennung der Ehegatten meistens nicht mehr daran, das Geld eben auch dem Schwiegerkind geschenkt zu haben.
Das Gericht ermittelt dann anhand der Umstände, wer der Empfänger des Geschenks war. In der Regel wird man von einer Zuwendung an beide Ehegatten ausgehen, wenn ein gemeinsames Haus erworben wird.
Sind beide Ehegatten beschenkt worden, hat dies auf den Zugewinnausgleich der Ehegatten bei der Scheidung in der Regel keine Auswirkungen. Den Schwiegereltern aber steht gegenüber dem Schwiegerkind ein Anspruch auf Rückforderung des Geschenks zu, der neben der Scheidung von diesen geltend gemacht werden kann.
Das Schwiegerkind kann gegen den Anspruch einwenden, dass das Geschenk verbraucht ist. Hat das Schwiegerkind das Haus beispielsweise 10 Jahre lang bewohnt, wird das Geschenk abgewohnt sein.
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